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   VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582   

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VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582 (https://dejure.org/2014,8164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582 (https://dejure.org/2014,8164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2014 - 10 ZB 11.1582 (https://dejure.org/2014,8164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt" dass" auch wenn zweifelhaft sei" ob die bundesrechtliche Befugnis nach § 44 Abs. 2 Satz 1 BPolG ebenso wie die im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelte" zur Durchsuchung von Sachen im Bereich der Schleierfahndung berechtigende Befugnis der Landespolizei ebenfalls eine erhöhte abstrakte Gefahrenlage im Sinne der hierzu ergangenen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung voraussetze (vgl. BayVerfGH" E.v. 7.2.2006 - Vf. 69-VI-04 - juris Rn. 38 ff., 45; BayVerfGH" E.v. 24.2.2010 - Vf. 7-VI-08 - juris Rn. 19)" jedenfalls im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben gewesen seien" die den Schluss auf eine erhöhte abstrakte Gefahrenlage hinsichtlich eines Verbringungsdelikts zugelassen hätten.

    Angesichts dieser tatsächlichen Anhaltspunkte ist es nicht verfehlt" den Schluss auf eine erhöhte abstrakte Gefahrlage (zu dieser in Anlehnung an die Vorbildregelung im BayPAG auch bei § 44 Abs. 2 Satz 1 BPolG geforderten Vorauss. vgl. Wehr, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.) bezüglich der grenzüberschreitenden Kriminalität zu ziehen" denn für die Prognose einer erhöhten abstrakten Gefahr können auch Eindrücke verarbeitet werden" die die handelnden Polizeibeamten dadurch gewinnen" dass sie irgendwelche Auffälligkeiten registrieren (vgl. BayVerfGH" E.v. 7.2.2006 - Vf. 69-VI-04 - juris Rn. 49" E. v. 24.2.2010 - Vf. 7-VI-06 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt" wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert" ausführt" warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist" erläutert" weshalb sie klärungsbedürftig ist" und darlegt" warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH" B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2010 - 7-VI-08

    Durchsuchung eines PKW im Rahmen der so genannten Schleierfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt" dass" auch wenn zweifelhaft sei" ob die bundesrechtliche Befugnis nach § 44 Abs. 2 Satz 1 BPolG ebenso wie die im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelte" zur Durchsuchung von Sachen im Bereich der Schleierfahndung berechtigende Befugnis der Landespolizei ebenfalls eine erhöhte abstrakte Gefahrenlage im Sinne der hierzu ergangenen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung voraussetze (vgl. BayVerfGH" E.v. 7.2.2006 - Vf. 69-VI-04 - juris Rn. 38 ff., 45; BayVerfGH" E.v. 24.2.2010 - Vf. 7-VI-08 - juris Rn. 19)" jedenfalls im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben gewesen seien" die den Schluss auf eine erhöhte abstrakte Gefahrenlage hinsichtlich eines Verbringungsdelikts zugelassen hätten.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    2.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils lägen nur vor" wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG" B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Denn wählt der Kläger die ihm vom Verwaltungsgerichtshof eröffnete Möglichkeit" Schriftsätze per Telefax zu übermitteln" und beginnt er unter Nutzung eines funktionstüchtigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer so rechtzeitig mit der Übermittlung" dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist zu rechnen ist" liegt bei Störungen des Empfangsgeräts die entscheidende Ursache für die Fristversäumnis in der Sphäre des Gerichts (vgl. BVerwG" B.v. 25.5.2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390

    Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt" wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert" ausführt" warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist" erläutert" weshalb sie klärungsbedürftig ist" und darlegt" warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH" B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 ZB 11.1582
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nur dann den Anforderungen von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO entsprechend dargelegt" wenn der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert" ausführt" warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist" erläutert" weshalb sie klärungsbedürftig ist" und darlegt" warum ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH" B.v. 16.5.2012 - 10 ZB 11.2512 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 18; B.v. 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390 - juris Rn. 17).
  • VG München, 27.07.2016 - M 7 K 14.1468

    Anlassbezogene Personenkontrolle durch die Bundespolizei im grenznahen Bereich

    Auch wenn es sich dabei um ein relativ grobes Profil handelt, reicht dies für eine polizeiliche Kontrolle aus (vgl. BayVGH, B. v. 25. März 2014 - 10 ZB 11.1582 - juris Rn. 10).
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